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AGB/AMB

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Mietbedingungen

1. Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle zwischen dem auf dem Deckblatt bezeichneten Vermieter

(im Folgenden „wir“ oder „uns“) und dem auf dem Deckblatt als Mieter bezeichneten Kunden geschlossenen Verträge. Sie sind wesentlicher Bestandteil

der Mietverträge und gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Sie gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für die zukünftigen Verträge.

1.2. Abweichende / entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann gültig, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt

haben. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, müssen wir hierauf sofort schriftlich hingewiesen werden. Für diesen Fall behalten

wir uns vor, unser Angebot zurückzuziehen, ohne dass gegen uns Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Unser Angebot richtet sich an Privatpersonen, Gewerbetreibende und Vollkaufleute als Unternehmer.

2.2. Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit der ausreichenden Menge an Gerüst. Ergänzungen und Änderungen

bedürfen schriftlicher Bestätigung. Preise gelten ab unserem Geschäftssitz und sind freibleibend. Es wird gemäß den am Mietbeginn gültigen Preisen

abgerechnet.

2.3. Mündliche oder fernmündliche Verträge müssen von uns schriftlich bestätigt werden; erfolgt dies nicht, gilt die von uns erstellte Rechnung als Bestätigungserklärung.

2.4. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anfrage anzunehmen. Der Vertrag mit dem

Kunden kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme der Anfrage zustande.

3. Preise / Zahlungsbedingungen / Kaution

3.1. Bei den in den Angeboten angeführten Mietpreisen handelt es sich um Bruttopreise, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Mietpreis wird, soweit nicht nachfolgend bei einzelnen Zahlungsarten etwas anderes geregelt ist, mit Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden

in einem Betrag für die ganze Mietzeit im Voraus fällig.

3.2. Der Kunde hat während der Mietzeit sämtliche Kosten, die mit dem Betrieb und dem Besitz des Gerüstes verbunden sind, zu tragen. Dies sind

insbesondere, aber nicht abschließend, Kosten für Steuern, Versicherungen, Wartungs- und Reparaturaufwendungen.

3.3. Wir behalten uns vor Mietanfragen von Kunden abzulehnen, bei denen es zu Zahlungsausfällen oder Zahlungsverzögerungen kommt oder bei deren

Anfragen es mehrfach zu einem unsachgemäßen Vorgehen gekommen ist. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns das Recht vor, die

Auswahlmöglichkeit der Zahlungsarten einzuschränken.

3.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.5. Der Kunde kann ein Recht zur Aufrechnung nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde, unbestritten ist

oder schriftlich durch uns anerkannt wurde.

3.6. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen hat der Kunde eine Kaution zu zahlen. Die Kaution wird von uns im Verhältnis zum Wert der Gerüstgr..e

bei Mietbeginn und abhängig von der Mietdauer festgelegt. Die Kaution ist vor Mietbeginn in bar oder auf das von uns angegebene Bankkonto unbar

einzuzahlen. Falls der Kunde die Mietkaution nicht rechtzeitig zahlt, können wir von dem Mietvertrag zurücktreten und die uns daraus zustehenden

Schadensersatzrechte geltend machen. Der Kunde kann die Kaution nicht mit anderen Forderungen verrechnen, insbesondere nicht mit Mietzinsen

und/oder Schadensersatzansprüchen seinerseits. Die Kaution wird von uns zurückerstattet, wenn nach der Rückgabe des Gerüstes feststeht, dass

keine Ansprüche mehr an den Kunden von uns gestellt werden.

3.7. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Woche und ist preislich folgend zu beziffern. 1 – 4 Wochen 1€/qm und ab der vierten Woche mit 0,80€/qm.

3.8. Die Zahlungsperiode ist wöchentlich, jede angebrochene Woche wird als volle Woche berechnet.

4. Bereitstellungs- und Auslieferbedingungen

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerüst unverzüglich nach Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort abzunehmen, soweit keine anderen

Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart sind.

4.2. Die Einhaltung der Lieferfrist oder des Bereitstellungszeitpunktes steht unter dem Vorbehalt ausreichender Verfügbarkeiten an Gerüstbestandteilen.

4.3. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe

gilt bei Unvermögen. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges

des Kunden ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

4.4. Der Vermieter hat das Recht die Baustelle jederzeit zu betreten und das Gerüst zu begutachten. Im Falle einer Weitervermietung ist der Mieter

verpflichtet dem Vermieter dies mitzuteilen. Diesbezüglich ist auch der Untermieter darüber zu informieren, dass im Falle der Nichtzahlung des Mieters,

der Vermieter auf jedes Grundstück, wo sein Eigentum sich befindet, betreten und sein Eigentum auch abzubauen und durch eine geeignete Firma

abtransportieren lassen darf.

4.5. Zusatzleistungen wie z.B. Aufladen, Transportieren, Abladen, Reinigung usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände als Selbstabholer bei Übernahme unverzüglich auf seine Kosten zu untersuchen; und zwar

5.1.1. vollständig auf Stückzahl, sichtbare Beschädigungen und Zubehör. Etwaige Beanstandungen sind auf den Übernahmeprotokollen zu vermerken.

5.1.2. mindestens stichprobenartig auf Qualitätsmängel selbst nach äußerer Beschaffenheit zu prüfen.

5.2. Bei der Rüge von Mängeln nach Ziffer 5.1. ist vom Kunden zu beachten, dass

5.2.1. diese bei Übernahme erfolgt ist; bei verdeckten Mängeln hat die Rüge unverzüglich nach der Entdeckung zu erfolgen.

5.2.2. diese schriftlich (E-Mail oder Fax genügt) erfolgt. Eine (fern-)mündliche Rüge reicht nicht aus.

5.2.3. aus der Rüge Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig hervorgeht.

5.2.4. der Kunde das gerügte Gerüst zu unserer oder von uns beauftragter Dritter Besichtigung bereithält und bis dahin ordnungsgemäß verwahrt.

5.3. Beanstandungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn diese nicht entsprechend Ziffer 5.1.1. vermerkt worden sind. Außerdem ist die Beanstandung

ausgeschlossen, wenn der Kunde das Gerüst entgegen Ziffer 5.2.4. in irgendeiner Form weiterverwendet und nicht bis zur Klärung der M.ngelrüge

ordnungsgemäß verwahrt.

5.4. Ein nicht form- und fristgerecht gerügtes Gerüst gilt als genehmigt und abgenommen.

6. Benutzungsbedingungen durch den Kunden

6.1. Der Kunde sichert zu, dass alle Personen, die das Gerüst, im Hinblick auf diese Bedienung qualifiziert sind und über die ggfls. (gesetzlich)

vorgeschriebenen Befähigungsnachweise, Zertifikate, etc. verfügen.

6.2. Der Kunde hat das Gerüst sachgemäß und pfleglich zu behandeln und bedienen. Der Kunde wird das Gerüst nur entsprechend der sicherheitsrelevanten

behördlichen Vorgaben transportieren, in Betrieb setzen und gebrauchen.

6.3. Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und dem Besitz des Gerüstes ergebenden gesetzlichen Pflichten während der Mietzeit, insbesondere die

termingerechte Vorführung zu gesetzlichen Untersuchungen, zu erfüllen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Gerüst nach den Vorschriften des

Herstellers / der Betriebsanleitung behandelt werden und fällige Wartungsarbeiten seitens des Kunden pünktlich in einem anerkannten Fachbetrieb

vorgenommen werden.

6.4. Für unsachgemäßen Gebrauch oder das Unterlassen von Pflege- und Wartungsarbeiten laut Herstellerangaben/Bedienungsanleitungen während der

Mietzeit haftet der Kunde und muss uns den entstandenen Schaden an dem Gerüst ersetzen.

6.5. Als unsachgemäßen Gebrauch verstehen wir unter anderem, aber nicht abschließend:

6.5.1. Die Bedienung durch ungeschultes Personal,

6.5.2. Gebrauch des Gerüstes für einen bestimmungswidrigen Zweck,

6.5.3. Überbeanspruchung/Überlastung des Gerüstes bei der Handhabung,

6.5.4. Vornahme von eigenmächtigen Reparaturen ohne Freigabe des Herstellers oder von uns,

6.5.5. etc.

6.6. Im Schadensfall hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren und weitere Instruktionen abzuwarten. Der Kunde hat alle Unterstützungsleistungen

vorzunehmen, die den eingetretenen Schaden minimieren, oder zumindest nicht vergrößern lassen und allen Weisungen unsererseits unbedingt Folge

zu leisten. Der Kunde darf nach Rücksprache mit uns für Reparaturzwecke nur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb beauftragen. Nur in Notfällen

oder wenn ein solcher Reparaturbetrieb nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, darf der Kunde Reparaturen in einem anderen Betrieb,

der die Gewähr für sorgfältige handwerkermäßige Arbeiten bietet, durchführen lassen.

6.7. Der Kunde darf das Gerüst weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen, noch zur Sicherheit übereignen. Vielmehr hat der

Kunde die ausdrückliche Pflicht, das Gerüst von Rechten Dritter freizuhalten und uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte Ansprüche auf das

Gerüst erheben. Die Kosten für die Abwehrmaßnahmen trägt der Kunde, soweit diese nicht von uns verursacht wurden.

6.8. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Mietgeräte

zu verlangen.

7. Rechte bei Mängeln der Sache (Gewährleistung) und Haftung

7.1. Soweit ein Mangel des Gerüstes vorliegt, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung.

7.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt diese nicht innerhalb einer vom Kunden angemessen gesetzten Frist, so ist der Kunde nach seiner Wahl

berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu erklären.

7.3. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten, beginnend mit der Übernahme des Gerüstes.

7.4. Die Beseitigung von Mängeln oder die Lieferung eines Ersatzstückes („Nacherfüllung“) erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt nicht

zum Neubeginn der Verjährung.

7.5. Bei Mängeln an dem Gerüst zusätzlich entstehende Kosten, insbesondere für Transport, Arbeit und Material, werden von uns getragen, es sei denn,

dass sich bei der Prüfung von behaupteten Mängeln herausstellt, dass kein Anspruch wegen Mängeln besteht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet,

die durch die Prüfung entstandenen Kosten zu ersetzen.

7.6. Eine selbständige Garantie wird auch sonst von uns nicht übernommen.

7.7. Unsere Haftung beschränkt sich dabei auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

7.8. Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Gerüstes und dessen Zubehör haftet der Kunde uns auch ohne Verschulden, jedoch

nicht bei Verschulden unsererseits.

7.9. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Rückgabe und Beendigung

8.1. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Gerüst vom Kunden an uns mit allem zugehörigem Zubehör, unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde muss das

Gerüst ebenso sortiert zurückgeben, wie er das Gerüst bei Mietbeginn ausgehändigt bekommen hat.

8.2. Das Gerüst muss bei Rückgabe in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand sein, frei von Schäden, gereinigt,

verkehrssicher und betriebsbereit. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem von beiden

Vertragsparteien zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll.

8.3. Zusätzlicher Arbeitsaufwand bei uns wegen mangelhafter Reinigung und/oder unzureichender Sortierung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

8.4. Der Mietvertrag endet mit dem auf dem Deckblatt vorgesehenen Mietende. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aber aus wichtigem Grund vor Ablauf

der vereinbarten Mietzeit (wochenweise) beenden. Wir können insbesondere dann fristlos kündigen und auch das Gerüst von uns oder einem von uns

beauftragten Unternehmen abbauen und abholen lassen, wenn der Kunde

8.4.1. mit zwei Mietraten in Verzug ist, dies bewirkt eine Zuzahlung von 15 % / Monat.

8.4.2. seine Zahlungen einstellt, einen außergerichtlichen Vergleich anbietet,

8.4.3. Scheck- / Wechselprotest ausgesetzt ist,

8.4.4. einen Insolvenzantrag gestellt hat.

9. Datenschutz

9.1. Der Kunde ist hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung

gemäß DSGVO gespeichert werden; dies betrifft auch personenbezogene Daten des Kunden.

9.2. Der Kunde ist ausdrücklich mit der Datenspeicherung, wie in Ziffer 9.1. beschrieben, einverstanden.

10. Anwendbares Recht

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Sofern der Vertrag unter Vollkaufleuten geschlossen wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand das örtlich zuständige Gericht für unseren Firmensitz.

10.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt.

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